Unser Vermietungsgrundsatz:

FAIR

Die Auswahl der Interessentinnen und Interessenten für einen Besichtigungstermin erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst prüfen wir, ob die Angaben zur ausgeschriebenen Wohnung und zu den jeweiligen Vergabekriterien passen. Anschließend werden die Einladungen zur Besichtigung per Zufallsgenerator aus dem Kreis der passenden Bewerbungen ausgewählt. Eine Besichtigung ist möglich, wenn

  • Sie sich auf das aktuelle Inserat beworben haben,
  • Ihre Angaben zu den Anforderungen der Wohnung passen und
  • die für die Wohnung geltenden Kriterien erfüllt sind.

Eine allgemeine Interessentenkartei oder Warteliste führen wir nicht.

SOZIAL

Als kommunales Wohnungsunternehmen berücksichtigen wir bei der Vermietung auch soziale Aspekte. Deshalb prüfen wir vor der Auswahl unter anderem,

  • ob für die Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist,
  • ob es sich um eine barrierearme oder seniorengerechte Wohnung handelt,
  • ob die monatliche Mietzahlung voraussichtlich gesichert ist,
  • ob die Wohnungsgröße zur Haushaltsgröße passt. Bei großen, familiengerechten Wohnungen werden Haushalte berücksichtigt, für die diese Wohnungen besonders geeignet sind.

TRANSPARENT

Alle freien,  zu vergebenden Wohnungen veröffentlichen wir auf den Plattformen immoscout24.de, immowelt.de und immonet.de. Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung jeweils das Kontaktformular im Inserat.

Hinweis: Registrierungen auf anderen Wegen sind nicht möglich. Eine Vormerkung in einer Interessentenkartei bieten wir nicht an.

Ausnahmen sind Wohnungs-/Mietinteressent*innen mit (Anspruch auf einen) Wohnberechtigungsschein (WBS). Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen) zu melden, um sich dort für die städtische Interessentenkartei zu registrieren.  Hintergrund ist, dass die Stadt Stuttgart im Falle einer frei werdenden Wohnung Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein an die SWSG vermittelt. Die SWSG tritt daraufhin mit den von der Stadt Stuttgart vorgeschlagenen Interessent*innen in Kontakt.

Wie bekomme ich eine Wohnung über die SWSG?

Ich interess­iere mich für eine SWSG-Wohnung. Was muss ich tun?

Eine vereinfachte Grafik mit einem Laptop, auf welchem die Seite Immobilien Scout 24 zu erkennen ist

Auf den Portalen von immoscout24.de, immowelt.de und immonet.de sind all unsere aktuell zur Verfügung stehenden Wohnungen ersichtlich. Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, bewerben Sie sich bitte direkt über das jeweilige Inserat auf den genannten Plattformen.

Sie sind im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) des Landes Baden-Württemberg oder der Landeshauptstadt Stuttgart oder Ihnen steht einer zu? Bitte melden Sie sich dann zusätzlich beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen. hier.

Vorauswahl der Interessent*innen

Anhand unserer sozialen Prüfkriterien und Ihrer Angaben

Bei großen, familiengerechten Wohnungen werden Haushalte berücksichtigt, für die diese Wohnungen besonders geeignet sind.

Handelt es sich bei der zu vermietenden Wohnung um eine senioren­gerechte bzw. barriere­arme Wohnung, werden Menschen mit Ein­schränkungen bevorzugt.

Ist für die Wohnung ein WBS erforderlich?

Verläuft die Erstprüfung positiv geht es weiter mit Schritt 3. Stimmen Ihre Angaben nicht mit unserem Inserat und den damit verbundenen sozialen Prüfkriterien überein, können wir Sie im weiteren Verlauf unseres Vermietungsprozesses leider nicht berücksichtigen.

Bitte versuchen Sie es bei einem unserer nächsten Inserate erneut.

Der Besichtigungstermin: Wer erhält eine Einladung?

Die Auswahl erfolgt per Zufallsgenerator

Wenn die Erstprüfung positiv ausfällt, werden Interessentinnen und Interessenten per Zufallsgenerator für die Besichtigung ausgewählt und per E-Mail eingeladen.

Sie sind bereits SWSG-Mieter*in und Ihre aktuelle Wohnung ist Ihnen viel zu groß? Eventuell kommt dann unser Wohnungstauschprogramm aus "Groß mach passend" für Sie in Frage.

Die Wohnung gefällt mir. Wie geht es weiter?

Wir überprüfen Ihre Selbstauskunft auf folgende Kriterien:

Ein weiteres Prüf­kriterium ist die wirtschaft­liche Sicherheit. Nur wenn die Miet­zahlung gewähr­leistet ist, können Sie in Ihrer (Traum-)­Wohnung glücklich werden.

Auch die indivi­duelle Lebens­situation unserer Bewerber*innen ist für uns ein wichtiges und ausschlag­gebendes Kriterium. Die Einzelfall­prüfung erfolgt daher zusätzlich, indivi­duelle Aus­nahme­situationen werden berück­sichtigt.

Entscheidung - Wir treten mit Ihnen in Kontakt!

Ob Sie die Wohnung bekommen oder nicht - Wir kontaktieren Sie in jedem Fall, auch bei einer Absage.

Herzlichen Glückwunsch!

Wir freuen uns, Sie als neue Mieter*in bei der SWSG begrüßen zu dürfen.

Leider hat es diesmal nicht geklappt.

Gerne können Sie beim nächsten Inserat die Gelegenheit nutzen, sich erneut zu bewerben.